Schwule und Lesben sind nicht krank!

Schwule und Lesben, die sich outen und offen mit dem Thema umgehen, werden an vielen Orten der Welt und in vielen Gemeinschaften, Vereinen oder Kulturen angefeindet. Die Feindlichkeit gegenüber homosexuellen Menschen nennt man Homophobie.

https://www.bpb.de/mediathek/video/197284/homophobie-begegnen/

Homosexualität wird in einigen Ländern der Welt sogar noch mit der Todesstrafe verurteilt und wurde auch in Deutschland vor nicht einmal 30 Jahren noch strafrechtlich verfolgt.


In 69 Staaten wird Homosexualität noch strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern droht sogar die Todesstrafe für Lesben und Schwule. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen) beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

In vielen Fällen schüren religiöse und politische Führer ein Klima des Hasses. Homosexuelle sollen eingeschüchtert und in die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der Gesellschaft. LSBTI-feindliche Gewalt bleibt vielerorts ohne Konsequenzen für die Täter. Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt. https://www.lsvd.de/de/ct/1245-LGBT-Rechte-weltweit.


Im Fußball und gerade jetzt bei der Weltmeisterschaft in Katar, aber auch bei uns vor der Haustür müssen wir gegen Homophobie einstehen. #onelove

Homophobie ist auch hier in Deutschland noch Alltag. Laut einer Studie würden 25 % der befragten Männer und 12 % der Frauen mit negativen Emotionen auf ein Coming-out ihres eigenen Kindes reagieren. Eine weitere Studie zeigt, dass 9,2 % der Befragten immer noch denken, dass Homosexualität als eine Krankheit ist, die geheilt werden kann. https://www.lsvd.de/de/ct/3168-Was-denkt-man-in-Deutschland-ueber-Lesben-Schwule-bisexuelle-trans-und-intergeschlechtliche-Menschen

So begegnen wir im Alltag immer wieder Anfeindungen und Ausgrenzung gegenüber LSBTI- Menschen.

Auch in der Feuerwehr führen Vorbehalte und Unwissen zu Anfeindungen oder gehässigen Sprüchen. Sie werden als Witze getarnt, sind für die Betroffenen aber oft schmerzhaft. Wie mag es sich anfühlen, ständig auf seine Sexualität angesprochen zu werden? Warum wird das bei Schwulen und Lesben so viel öfter kommentiert als bei Heterosexuellen? Und vor allem: Passt das zu Kameradschaft? Sollte nicht gerade die eigene Mannschaft ein Ort sein, in dem man einfach nur man selbst sein kann, ohne einen essenziellen Teil seiner Identität verstecken zu müssen? Sollten unsere Kamerad*innen Angst davor haben, dass sie ausgegrenzt und angefeindet werden, wenn sie sich outen?

Unter Feuerwehrkamerad*innen darf Homophobie keinen Platz haben. Es gibt viele Arten von NORMAL, was sich in einem respektvollen Umgang zeigen muss. Niemand hat sich ausgesucht, welches Geschlecht er oder sie toll findet, niemand sollte sich für Gefühle schämen müssen. Nicht die schwulen Kameraden, die irgendwann mitbekommen haben, dass hinter ihrem Rücken gelästert wird – und die daraufhin aus der Feuerwehr ausgetreten sind. Auch nicht die, die von ihren eigenen Kameraden als zu “weich” und “weiblich” bezeichnet werden und sich deswegen manchmal verstellen.

Und übrigens: Diskriminierung passt auch ganz und gar nicht zu den Menschenrechten entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948:

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.